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Wer erhält die Leistungen?

Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Welche Leistungen gibt es?

Bildungsleistungen erhalten Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen sowie Schüler und Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung bis 25 Jahre. Die Leistungen umfassen u. a. ein- und mehrtägige Ausflüge.
Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre für die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten.

Leistungen zur Teilhabe

Die Förderung beträgt 10,00 € pro Kind und Monat...
Die Teilbeträge von 10,00 € pro Monat können auch innerhalb des Bewilligungszeitraums bzw. maximal für 12 Monate angespart werden, um die Teilnahme an Freizeiten (z. B. ZELTLAGER) zu ermöglichen.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder wird Ihnen ein Gutschein ausgestellt und/oder die Leistungen werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter, wie zum Beispiel der Musikschule oder dem Sportverein, abgerechnet.

Wie erhalte ich die Leistungen?

Für jedes Kind ist ein Antrag zu stellen. Sie müssen bei jeder Weiterbewilligung von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz die Leistungen für Bildung und Teilhabe neu beantragen.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Bildungsleistungen haben, helfen wie Ihnen gerne weiter!